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Stellungnahme des BIR zur EU-Stahlverordnung

Die EU-Stahlverordnung ist am 1. Juli 2026 in Kraft getreten. Das Bureau of International Recycling (BIR) nimmt dazu Stellung. Als weltweite Stimme der Branche betont der Verband, dass Handelsmaßnahmen, die sich auf die Stahlmärkte auswirken, auch Folgen für die Märkte für Sekundärrohstoffe haben können.

„Recycelter Stahl ist ein weltweit gehandeltes Gut und ein wesentlicher Rohstoff für die kreislauforientierte Stahlproduktion, insbesondere bei der Herstellung mittels Elektrolichtbogenofen (EAF). Jede wesentliche Änderung der Importbedingungen für Stahl, der Quotenregelungen oder der Anforderungen an den Ursprungsnachweis kann daher die globalen Handelsströme und die Geschäftspraktiken entlang der gesamten Wertschöpfungskette des Stahlrecyclings beeinträchtigen.“